DAC7-Meldepflicht
Digitale Plattformen haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Infolgedessen haben Regierungen weniger Einblick in die genauen Vorgänge. So kann es beispielsweise sein, dass Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen über eine Plattform verkaufen, nicht genug Steuern auf ihre Einnahmen zahlen. Unter anderem aus diesem Grund wird ab dem 1. Januar 2023 eine Meldepflicht für digitale Plattformen, auch bekannt als die DAC7-Meldepflicht, gelten. Diese Meldepflicht wurde von der Europäischen Union mit dem Ziel der steuerlichen Transparenz in der digitalen Wirtschaft eingeführt.
Diese neue EU-Richtlinie verpflichtet die Royal FloraHolland, bestimmte auf Floriday gesammelte Informationen an die zuständige Steuerbehörde (niederländischer Belastingdienst) weiterzugeben. Dabei handelt es sich um Verkaufs-/Transaktionsdaten von Anbietern auf Floriday. Die Regierungen der EU-Staaten tauschen diese Daten dann untereinander aus. Durch diese enge Zusammenarbeit werden Anstrengungen unternommen, um Steuerbetrug zu verhindern.
Konkret bedeutet dies, dass die Royal FloraHolland die erforderlichen Finanzdaten von Anbietern auf Floriday, die die Richtlinien erfüllen, jährlich an die niederländische Steuerbehörde (Belastingdienst) übermitteln muss. Im Jahr 2023 richtet sich DAC7 nur an Verkäufer, die in diesem Jahr zum ersten Mal Transaktionen über Floriday abwickeln. Ab 2024 wird die Meldepflicht für alle Verkäufer auf Floriday gelten. Die Verkäufer werden darüber informiert.
Weitere Informationen zur DAC7 finden Sie auf der Website der zuständigen Steuerbehörde (niederländischer Belastingdienst) (Englisch).