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DAC7

Europäische Richtlinie zur Meldepflicht für digitale Plattformen

DAC7-Meldepflicht

Digitale Plattformen haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Infolgedessen haben Regierungen weniger Einblick in die genauen Vorgänge. So kann es beispielsweise sein, dass Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen über eine Plattform verkaufen, nicht genug Steuern auf ihre Einnahmen zahlen. Unter anderem aus diesem Grund wird ab dem 1. Januar 2023 eine Meldepflicht für digitale Plattformen, auch bekannt als die DAC7-Meldepflicht, gelten. Diese Meldepflicht wurde von der Europäischen Union mit dem Ziel der steuerlichen Transparenz in der digitalen Wirtschaft eingeführt.

Diese neue EU-Richtlinie verpflichtet die Royal FloraHolland, bestimmte auf Floriday gesammelte Informationen an die zuständige Steuerbehörde (niederländischer Belastingdienst) weiterzugeben. Dabei handelt es sich um Verkaufs-/Transaktionsdaten von Anbietern auf Floriday. Die Regierungen der EU-Staaten tauschen diese Daten dann untereinander aus. Durch diese enge Zusammenarbeit werden Anstrengungen unternommen, um Steuerbetrug zu verhindern.

Konkret bedeutet dies, dass die Royal FloraHolland die erforderlichen Finanzdaten von Anbietern auf Floriday, die die Richtlinien erfüllen, jährlich an die niederländische Steuerbehörde (Belastingdienst) übermitteln muss. Im Jahr 2023 richtet sich DAC7 nur an Verkäufer, die in diesem Jahr zum ersten Mal Transaktionen über Floriday abwickeln. Ab 2024 wird die Meldepflicht für alle Verkäufer auf Floriday gelten. Die Verkäufer werden darüber informiert.

Weitere Informationen zur DAC7 finden Sie auf der Website der zuständigen Steuerbehörde (niederländischer Belastingdienst) (Englisch).

 

Die DAC7 ist eine Abkürzung für „Directive on Administrative Cooperation 7 (Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (Amtshilferichtlinie) 7)”. Diese neue europäische Richtlinie verpflichtet Floriday als Plattform, Informationen zu sammeln und an die zuständige Steuerbehörde (niederländischer Belastingdienst) weiterzugeben. Dabei geht es um den Verkauf von Artikeln und Informationen über den jeweiligen Anbieter. Die Regierungen der EU-Staaten tauschen diese Daten dann untereinander aus. Durch die enge Zusammenarbeit wird versucht, Steuerbetrug zu verhindern.

In den letzten Jahren haben digitale Plattformen ein beträchtliches Wachstum erfahren, was zu einer geringeren staatlichen Aufsicht über ihre Aktivitäten geführt hat. Infolgedessen zahlen Unternehmer, die Produkte oder Dienstleistungen über diese Plattformen anbieten, möglicherweise nicht genügend Steuern auf ihre Einnahmen. Die DAC7 soll hier für mehr Transparenz sorgen. Damit wird ein fairer Wettbewerb zwischen Unternehmen, die ihren steuerlichen Verpflichtungen nachkommen, und solchen, die dies nicht tun, gewährleistet.

Ab 2024 werden alle in Europa ansässigen Verkäufer, die in diesem Jahr Transaktionen über Floriday getätigt haben und die folgenden Bedingungen erfüllen, gemeldet:

  • Über 30 verkaufte Artikel im Jahr 2024,
  • mindestens 2.000 € Umsatz pro Jahr.

Der Umsatz umfasst alle Bestellungen, die vom Käufer auf Floriday ausgelöst werden oder die aus dem mit Floriday verbundenen Softwarepaket oder Webshop stammen. Gleichermaßen gilt dies für alle Umsätze, die Royal FloraHolland über Floriday oder das eigene, mit Floriday verbundene Softwarepaket zur Abwicklung angeboten werden.

 

Die folgenden Daten werden an die zuständige Steuerbehörde übermittelt:

  • Vor- und Nachname oder eingetragener Name des Anbieters;
  • die Hauptadresse des Anbieters;
  • das Geburtsdatum des Anbieters (falls zutreffend);
  • die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Anbieters;
  • die Kennung des Finanzkontos des Anbieters;
  • die steuerliche Identifikationsnummer des Anbieters oder Identifikationsnummer für Umsatzsteuerzwecke (IdNr., USt-IdNr.) mit Angabe des Mitgliedstaates, in dem sie vergeben wurde;
  • Handelsregisternummer des Anbieters (falls zutreffend);
  • Das Vorhandensein einer Betriebsstätte in der EU, von der aus die Produkte über Floriday verkauft werden
  • gesamte gezahlte oder gutgeschriebene Vergütung pro Quartal;
  • die Anzahl der bezahlten oder gutgeschriebenen relevanten Aktivitäten;
  • etwaige, vom meldenden Betreiber der Plattform einbehaltene oder erhobene Gebühren, Provisionen oder Steuern.

Die Daten für das Jahr 2024 müssen sind zum 31. Januar 2025 bei der niederländischen Steuerbehörde eingereicht. Diese Maßnahme wird von der Royal FloraHolland durchgeführt und muss nicht durch den Anbieter erfolgen.

Die zu meldenden Daten sind Bestandteil der finanziellen Datenbank der Royal FloraHolland. Sie müssen dafür nichts selbst unternehmen. Die Royal FloraHolland informiert jeden Anbieter darüber, dass seine Daten übermittelt werden. Sollten Ihre Daten an die niederländische Steuerbehörde übermittelt werden, erhalten Sie von der Royal FloraHolland eine entsprechende Mitteilung.

Weitere Informationen zur DAC7-Richtlinie finden Sie auf der Website der niederländischen Steuerbehörde (Belastingdienst) (Englisch). Bei Fragen dazu können Sie sich auch jederzeit an Ihren Kundenbetreuer oder an das Kundenkontaktcenter der Royal FloraHolland wenden: +31 (0)88 789 89 89 oder contactcenter@royalfloraholland.com.

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